Seit dem 01.April 2008 müssen beim Neubau von Gebäuden die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (Wohngebäude mit mehr als 50 m² Wohnfläche), mindestens 20 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
Ab dem 01. Januar 2010 müssen auch bei bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 50 m² Wohnfläche mindestens 10 % des jährlichen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden, wenn ein „Austausch der Heizanlage“ erfolgt.
Ziel dieses Gesetzes ist es vor allem solare Energie (Sonnenenergie) für die Energiegewinnung einzusetzen. So werden sowohl beim Neubau wie beim Altbau die Ziele dieses Gesetzes erfüllt, wenn je 1 m² Wohnfläche mindestens 0,04 m² Kollektorfläche auf dem Dach installiert werden. Beispiel: Ein Wohngebäude mit 100 m² Wohnfläche benötigt eine Kollektorfläche von mindestens 4 m².
Sollte die Ausrichtung Ihres Daches oder die Dachform Ihres Gebäudes für die solare Energiegewinnung ungeeignet sein, so gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur ersatzweisen Erfüllung.
Formular für eine Bohranzeige nach § 37 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) Grundwasserentnahme für Brauchwasserzwecke. Achtung, dieses Formular ist nur für Baden Württemberg gültig.
3,49 EUR
incl. 19 % UST exkl.
Nachweisführung nach § 6 Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) für Neubauten mit Wärmepumpe. Vorsicht, folgendes Formular ist nur in Baden Württemberg gültig.
4,99 EUR
incl. 19 % UST exkl.
Nachweisführung nach § 6 Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) für Neubauten Ersatzweise Erfüllung.
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular nur in Baden Württemberg seine Gültigkeit trägt.
4,99 EUR
incl. 19 % UST exkl.