Die Gewerbeanmeldung - Formular Infos

Die Gewerbeanmeldung

Um Geld für den Lebensunterhalt zu verdienen, gibt es in Deutschland verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kann man eine Stellung in einem Angestelltenverhältnis annehmen, zum zweiten besteht die Möglichkeit, auf selbstständiger oder freiberuflicher Basis tätig zu werden.

Gewerbeanmeldung, Formulare

Wer also nicht in einem Angestelltenverhältnis steht, muss, ist er gewerblich tätig, eine sogenannte Gewerbeanmeldung ausfüllen. Damit zeigt er den zuständigen Stellen und Behörden an, dass er auf eine solche Art und Weise tätig ist. Je nach Bundesland sind mit der Anmeldung für ein Gewerbe entsprechende weitere An- und Abgaben verbunden. So gehört beispielsweise in Rheinland-Pfalz auch die Anmeldung bei der Industrie- und Handelskammer standardmäßig das Formular zur Gewerbeanmeldung mit dazu. Je nach Höhe der Umsätze und Gewinne erhebt die IHK einen Mitgliedsbeitrag, der jährlich zu entrichten ist.

Das Formular zur Existenzgründung

So manch ein Existenzgründer wird sicherlich anfangs zögern, ein entsprechendes Formular für die Gewerbeanmeldung auszufüllen. Dies mag sich aus der Sorge begründen, dass mit dieser Anmeldung zugleich auch entsprechende Kosten und steuerliche Abgaben entstehen. Im Gegensatz zu einem Selbstständigen haben es freiberuflich tätige Menschen deutlich einfacher. So genügt anfangs die Meldung beim zuständigen Finanzamt über die entsprechende Tätigkeit. Wer allerdings den Weg in die Selbstständigkeit einschlagen möchte, muss sich neben der Gewerbeanmeldung noch wie bereits erwähnt, bei den unterschiedlichsten Stellen und Institutionen registrieren lassen. Zwischenzeitlich sind die Ämter und zuständigen Stellen dazu übergangen, mit dem zukünftigen Selbstständigen deutlich rücksichtsvoller umzugehen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. So wird man in der Regel, hat man versäumt, das Formular Gewerbeanmeldung auszufüllen, meist das erste Mal freundlich auf die Problematik seitens des Amtes aufmerksam gemacht. Hier ist dann aber in jedem Fall eine entsprechende Reaktion und die Anmeldung unumgänglich, möchte man nicht schon zu Beginn der selbstständigen Tätigkeit mit den zuständigen Behörden Schwierigkeiten bekommen. Gerade für Existenzgründer ist die Menge an Bürokratie, die auf sie zukommt, oft äußerst unübersichtlich. So stellt sich auch die Frage, ob es sich nun wirklich um eine Tätigkeit handelt, die einem Gewerbe entspricht, oder ob es ein Handwerk oder sogar eine freiberufliche Tätig ist, die ausgeübt wird. Da das Finanzamt hier in jedem Fall das letzte Wort in Sachen Status hat, ist eine Anfrage bei der zuständigen Stelle empfehlenswert, ist man sich der Zuordnung unsicher.

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