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| News - Meldeschein für das Hotel, Pensionen,... |
Auch das Beherbergungswesen unterliegt zahlreichen Vorschriften
Das Leben in einer Gemeinschaft kann nur funktionieren, wenn es feste Regeln
und Vorschriften gibt, die das gemeinsame Miteinander definieren. Und so
leben wir in einer Gesellschaft, die von eben diesen Regeln geprägt
ist. Wer heute in einem Hotel oder einer Pension mindestens eine Übernachtung
bucht, muss entsprechende Meldescheine beim Einchecken ausfüllen. Wer
sich heute in der Gesellschaft bewegt, hinterlässt bewusst oder unbewusst
eine ganze Reihe von Daten. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun im Internet
oder im Ladengeschäft Waren und Produkte gekauft werden oder ob man
sich an einer Rezeption mit einem Meldeschein in ein Hotel oder einen auf
einem Campingplatz oder ähnlichem einmietet.
Meldepflicht und Meldescheine
Da diese Datensätze für eine bestimmte Zeit gespeichert werden,
ist hier der Datenschutz ganz besonders gefragt. Und so manch ein besorgter
Bürger wird sich sicher fragen, was mit den Angaben, die er macht,
geschieht. In Deutschland besteht wie in so vielen anderen Ländern
auch, die sogenannte Meldepflicht. So ist es zum einen unumgänglich,
sich bei der Meldebehörde anzumelden und somit seinen festen Wohnsitz
festzulegen. Die Staaten versuchen auf diese Weise, illegalen Einwanderern
einen Riegel vorzuschieben. So ist die Behörde über jeden längeren
bzw. dauerhaften Wechsel des Wohnsitzes zu informieren.
Für den Bürger bedeutet dies, dass er sich im Fall eines Umzugs
umzumelden hat. Im Falle eines kurzzeitigen Wechsel, so zum Beispiel im
Falle eines Urlaubs oder eines Kuraufenthaltes, wird der Meldepflicht durch
das Ausfüllen der jeweiligen Meldescheine in den Beherbergungsstätten
genüge getan. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Gast seinen Meldeschein
für das Hotel oder die Pension handschriftlich auszufüllen
hat und diesen auch selbst unterschreiben muss. Ist Begleitung in Form von
der Ehegattin oder dem Ehegatten, aber auch von Lebenspartnerin bzw. Partner
vorhanden, so müssen diese ebenfalls auf dem Meldeschein mit angegeben
werden. Kinder, die noch minderjährig und in Begleitung eines Elternteils
reisen, werden in der Regel nur der Zahl nach angegeben. Derartige Meldescheine
stellen durchaus Dokumente dar, die sensible Daten enthalten. Aus diesem
Grund sollte dem Datenschutz besonders große Bedeutung beigemessen
werden. © 2009 - Formularladen.de |
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