| Kostenberechnung gemäß DIN276/11-06
-eine angenäherte Ermittlung der Kosten als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Anmerkung: Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten. Die Kostenberechnung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. In der Kostenberechnung sollen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 2. Ebene der Kostengliederung ermittelt werden. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
|