| Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen die zugehörigen Erläuterungen.Ein Abgangsbogen ist auszufüllen bei Abbruch (für jedes Gebäude bzw. für jeden Gebäudeteil ein
gesonderter Bogen), bei Abgang infolge eines außergewöhnlichen Ereignisses (Brand,
Einsturz u.ä.) und infolge bauordnungsrechtlicher
Unzulässigkeit, sowie bei Änderung des Nutzungsschwerpunkts des gesamten Gebäudes zwischen Wohnbau und Nichtwohnbau für die bisherige Nutzung. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
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Bundesweit
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