Neben dem klassischen Baugenehmigungsverfahren gibt es in Baden-Württemberg auch das wesentlich kleinere Kenntnisgabeverfahren. Wesentlicher Unterschied ist, dass beim Kenntnisgabeverfahren ein förmlicher behördlicher Bescheid entfällt, das Verfahren beschleunigt wird und Kosten erspart werden (Kosten Kenntnisgabeverfahren Nur 140 €). Das Bauvorhaben muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, der nach dem 29.06.1961 rechtsverbindlich geworden ist, sowie mindestens Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung enthält.
Nur für folgende Vorhaben zulässig:
- Wohngebäude, ausgenommen Hochhäuser
- landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zu drei Geschossen, auch mit Wohnteil
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 100 Quadratmeter Grundfläche und bis zu drei Geschossen
- eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 250 Quadratmeter Grundfläche
- Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen für die oben genannten Vorhaben
Dieses Bauherren-Komplettpaket zum Kenntnisgabeverfahren Baden-Württemberg enthält folgende ausfüllbare PDF-Formulare:
- Kenntnisgabeverfahren nach § 51 Abs. 1 und 2 LBO
- Abbruch baulicher Anlagen
- Antrag auf Abweichung Ausnahme Befreiung
- Lageplan schriftlicher Teil
- Erklärung Standsicherheitsnachweis
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