| Eine Lebenspartnerschaft kann dann eingegangen werden, wenn beide Partner gleichen Geschlechts sind, keine weitere Lebenspartnerschaft oder Ehe besteht und die Erklärenden nicht in gerader Linie verwandt sind. In dieser Anmeldung zur Lebenspartnerschaft werden persönliche Angaben des/der Erklärenden und des/der Partner/in eingetragen und es können Erklärungen über z.B. den vereinbarten Güterstand oder die Namensführung gemacht werden. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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