| Um die Ehe im Ausland schließen zu können, ist meistens ein Ehefähigkeitszeugnis Voraussetzung. Beide Verlobte werden hier genannt und es bescheinigt, dass nach deutschem Recht der Ehe keine Ehehindernisse entgegenstehen. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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