| Das Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften wurde am 01.01.2005 umfassend geändert. Dieses Merblatt bezieht sich auf die neue Version des Gesetzes. Dieses Merkblatt zum Gesetz über Eingetragene Lebenspartnerschaft enthält einen Auszug aus dem Gesetz selbst und Informationen über das Verfahren, über die Anlagen zum Antrag sowie zum Vollzug der Lebenspartnerschaft. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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