| Um die Schutzbestimmungen des Mutterschutzes in Anspruch nehmen zu können, muss die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Dieser hat dann die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass das ungeborene Kind und die werdende Mutter vor Gefahren für Leben und Gesundheit ausreichend geschützt sind. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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