| Dieses Merkblatt gibt Auskunft darüber, bei welchen Krankheiten der Besuch des Kindergartens/der Schule untersagt ist, bis der zuständige Arzt oder das Gesundheitsamt eine Weiterverbreitung der Krankheit ausschließen.
Zudem muss beachtet werden, dass bei Auftreten der aufgelisteten Krankheiten, die Kindergartenleitung dazu verpflichtet ist, das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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