Fast überall gelten Straußwirtschaften nicht als erlaubnispflichtige Gaststättenbetriebe, d.h.
sie bedürfen keiner Gaststättenkonzession. Allerdings muss der Zeitraum des Ausschankes vom Betreiber im Voraus dem Gewerbeamt angezeigt werden.
Mit diesem rechtskonformen Formular kann diese Anmeldung durchgeführt werden.
Eine Straußwirtschaft oder auch Besen- oder Heckenwirtschaft genannt, ist ein meist von Winzern und Weinbauern saisonal geöffneter Gastbetrieb.
Zum Betrieb einer Straußwirtschaft sind unter anderem folgende Regeln zu beachten:
- Die Straußwirtschaft darf nicht mit einem Beherbergungsbetrieb oder einem Handelsgewerbe verbunden sein.
- Der Ausschank muss am Ort der Erzeugung erfolgen. Ein Anmieten von Räumlichkeiten zum Ausschank ist unzulässig.
- Der Ausschank darf an maximal 4 Monaten im Jahr erfolgen. Die Ausschankzeit darf in 2 Zeiträume geteilt werden.
- Es dürfen max. 40 Sitzplätze zur Verfügung stehen. Wieviele Leute sich später tatsächlich auf den Bänken drängeln oder ihren Wein im Stehen trinken, ist allerdings nicht geregelt.
Ausnahme: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Beschränkung der Sitzplätze.
- Es dürfen nur kalte und einfache warme Speisen angeboten werden. Als Beispiel nennt die Verordnung heiße Würstchen und Rippchen mit Sauerkraut. Auch Kuchen und Kaffee dürfen verkauft werden.
- Bier und andere alkoholische Getränke (außer Wein) dürfen nicht ausgeschenkt werden. Selbstgebrannte Spirituosen sind jedoch zulässig. Neben Wein und/oder Apfelwein muss auch mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, dass es sich dabei um reines Leitungswasser handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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