133002 Antrag Gaststättenerlaubnis 3,00 EUR
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Art.Nr.: 133002
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Antrag Gaststättenerlaubnis

133002 Antrag Gaststättenerlaubnis Eine Gaststättengestattung braucht nicht, wer alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speisen und/oder in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht. Die mit diesem Antragsformular erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet. Die Antragsteller haben grundsätzlich selbst die für das Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Sowohl die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden des jetzigen und ggf. des früheren Wohn- und/oder Betriebssitzes als auch die für den Betriebsort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde können von der Erlaubnisbehörde beteiligt werden. Ist für das Antragsverfahren die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich, so werden Sie darüber unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens werden ggf. folgende Behörden über die Erteilung der Erlaubnis unterrichtet: örtliche Ordnungsbehörde durch Zweitschrift des Erlaubnisbescheides mit Anlagen, Untere Bauaufsichtsbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, Lebensmittelüberwachungsbehörde und - bei ausländischen Antragstellerinnen und Antragstellern - die Ausländerbehörde durch formlose Mitteilung ohne Anlagen, soweit diese Behörden am Antragsverfahren beteiligt worden sind. Dem zuständigen Finanzamt wird lediglich von befristeten Erlaubnissen eine entsprechende Zweitschrift ohne Anlagen übersendet. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in diesen Fällen weisen wir ausdrücklich hin.

Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:

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Diesen Artikel haben wir am Montag, 10. Mai 2004 in unseren Katalog aufgenommen.

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