| Die Sperrzeit ist die Zeit, in der kein Gast in den Räumen einer Gaststätte oder Vergnügungsstätte verweilen darf. Sie beginnt für Gaststätten um 5 Uhr und für Vergnügungsstätten, wie Spielhallen oder Kinos, um 1 Uhr. Das Ende der Sperrzeit ist generell auf 6 Uhr festgesetzt. Um eine Ausnahme dieser Regelung zu bekommen, muss ein besonderes öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse nachgewiesen und begründet werden. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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