Neues Jugendschutzgesetz zum Aushang
Jugendschutzgesetz in aktueller Fassung zum Aushang. Gem. § 3 JuSchG haben Veranstalter und Gewerbetreibende die nach den §§ 4 bis 13 für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
Ob Alkoholausschank, Verkauf von Tabakwaren, Abgabe von Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Mit dem Jugendschutzgesetz des Bundes wurden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt. Das Gesetz regelt den Verkauf und die Abgabe von Tabak, Alkohol, Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Diskotheken und Gaststätten.
Wir bieten Ihnen die aktuelle Fassung des aushangpflichtigen Gesetzes in einem repräsentativen Echtholz-Rahmen an. Der Holzrahmen kann farblich abweichen. |