| Regelungen zur Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) getroffen. Da Jugendliche kürzere Arbeitszeiten, sowie andere Arbeitsbedingungen haben, muss bei der Beschäftigung von Jugendlichen in Gaststättenbetrieben einiges beachtet werden. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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