| Zur Ausübung eines Gaststättengewerbes ist grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) erforderlich. Weitere Vorraussetzungen sind auf folgendem Merkblatt zur Übernahme, Neuerrichtung oder Erweiterung einer
Schank- und /oder Speisewirtschaft abgedruckt. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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