| Um öffentliche Flächen nutzen zu können, muss ein Antrag gestellt werden. Hierbei ist z.B. der Beginn und das Ende der Nutzung, die Maßnahme, der Umfang und der Zweck anzugeben. Dieses Formular wird nur zum Download angeboten und ist in folgenden Bundesländern gültig:
Berlin
Brandenburg
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Bremen
Hamburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Sachsen
Thüringen
Bundesweit
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